Flugschule | Funksprechzeugnis
Ein Luftfahrzeug zu fliegen, heißt auch am Sprechfunkverkehr teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist ein „Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst“.

In Abhängigkeit der angestrebten fliegerischen Qualifikation (Privatpilot im Innland/Ausland oder Berufspilot mit Instrumentenflug) können drei verschiedene Sprechfunkzeugnisse erworben werden:


BFZ, Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst

Der Inhaber ist berechtigt, Sprechfunk auszuüben
• nur in deutscher Sprache
• nur innerhalb deutschsprachiger Länder
• nur für Sichtflüge (VFR)


EFZ, Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst

Der Inhaber ist berechtigt, Sprechfunk auszuüben
• in deutscher und englischer Sprache
• international, also auch außerhalb Österreichs
• nur für Sichtflüge (VFR)


AFZ, Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst

Der Inhaber ist berechtigt, Sprechfunk auszuüben
• in deutscher und englischer Sprache
• international, also auch außerhalb Österreichs
• für Sichtflüge (VFR) und Instrumentenflüge (IFR)

Anmerkung: Voraussetzung für Berufspilotenschein.


Kursinhalte

• Sprechfunkverfahren für den beweglichen Flugfunkdienst
• Praktischer Sprechfunk
• Übersetzen/Interpretieren von NOTAMS (Fluginformationen für Piloten)
• Fernmelderecht
• Technik der Radiotelefonie/Radionavigation
• Kursdauer ca. 50 Unterrichtsstunden

Anmerkung: Alle Unterlagen sind in den Preisen inkludiert


Anmeldung zur Prüfung

Die Koordination des Prüfungstermins sowie das Anmeldungsprozedere bei der Fernmeldebehörde übernimmt FLYING FOREVER wir für ihre Kunden.


Prüfung (Theorie & Praxis)

• Der Kandidat muss mindestens 16 Jahre alt sein
• Erfolgt bei der zuständigen Fernmeldebehörde
• Theoretische (Multiple Choice) und Praktische (Sprechfunkverfahren) Prüfung


Ausbildungskosten
siehe PPL(A)-Ausbildung
 

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