In Abhängigkeit der angestrebten fliegerischen Qualifikation (Privatpilot im Innland/Ausland oder Berufspilot mit Instrumentenflug) können drei verschiedene Sprechfunkzeugnisse erworben werden:
BFZ, Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenflugfunkdienst
Der Inhaber ist berechtigt, Sprechfunk auszuüben
• nur in deutscher Sprache
• nur innerhalb deutschsprachiger Länder
• nur für Sichtflüge (VFR)
EFZ, Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst
Der Inhaber ist berechtigt, Sprechfunk auszuüben
• in deutscher und englischer Sprache
• international, also auch außerhalb Österreichs
• nur für Sichtflüge (VFR)
AFZ, Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Flugfunkdienst
Der Inhaber ist berechtigt, Sprechfunk auszuüben
• in deutscher und englischer Sprache
• international, also auch außerhalb Österreichs
• für Sichtflüge (VFR) und Instrumentenflüge (IFR)
Anmerkung: Voraussetzung für Berufspilotenschein.
Kursinhalte
• Sprechfunkverfahren für den beweglichen Flugfunkdienst
• Praktischer Sprechfunk
• Übersetzen/Interpretieren von NOTAMS (Fluginformationen für Piloten)
• Fernmelderecht
• Technik der Radiotelefonie/Radionavigation
• Kursdauer ca. 50 Unterrichtsstunden
Anmerkung: Alle Unterlagen sind in den Preisen inkludiert
Anmeldung zur Prüfung
Die Koordination des Prüfungstermins sowie das Anmeldungsprozedere bei der Fernmeldebehörde übernimmt FLYING FOREVER wir für ihre Kunden.
Prüfung (Theorie & Praxis)
• Der Kandidat muss mindestens 16 Jahre alt sein
• Erfolgt bei der zuständigen Fernmeldebehörde
• Theoretische (Multiple Choice) und Praktische (Sprechfunkverfahren) Prüfung
Ausbildungskosten
siehe PPL(A)-Ausbildung



